Antworten zu den häufigsten Fragen

Logopädische Therapie FAQ - Häufige Fragen


  • Legasthenietraining bzw. Training bei Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Wir bieten durch 4 Therapeuten das, durch das Amt für Inklusion des Landkreises Hameln-Pymont unterstützte, Legasthenietraining gemäß der ambulanten Eingliederungshilfe §35a 8. Gesetzbuch, an. Der Bedarf hierfür muss durch einen Kinder- und Jugendpsychologen festgestellt werden, danach kann ein Antrag beim Amt für Inklusion gestellt werden.
    In diesem Antrag geben Sie unsere Praxis für die Durchführung dieses Trainings an. Ist der Antrag gestellt, rufen Sie uns bitte an und lassen Ihr Kind auf unsere Warteliste aufnehmen. Sobald die Bewilligung vom Landkreis erfolgt ist, erhalten auch wir diesen Bescheid und wir schauen gemeinsam nach einem freien Termin für das Training.
  • Wer bezahlt die logopädische Therapie?
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die logopädische Therapie vollständig. Bei Erwachsenen wird pro Verordnung die Rezeptgebühr von 10 Euro + eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes in Rechnung gestellt.

    Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung (Karte) haben, so legen Sie diese bei Ihrem ersten Termin unseren Therapeuten vor. Wie Sie eine Zuzahlungsbefreiung erhalten, erfahren Sie durch Ihre Krankenkasse oder rufen Sie gern unser Büro an.
  • Privatpatienten
  • Mit privat versicherten Patienten, wird bei Therapiebeginn ein Behandlungsvertrag geschlossen. In einem ausführlichen Gespräch, werden die Preise und anfallenden Kosten erläutert und darauf hingewiesen, dass die Patienten vor Therapiebeginn sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der übernommenen Behandlungskosten informieren sollten. Nach Beendigung der ausgestellten Verordnung, erhalten die Patienten eine Gesamtrechnung, welche sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um sich den Großteil der Rechnung erstatten zu lassen.
  • Dauer der logopädischen Therapie
  • Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes, dauert eine Therapieeinheit in der Regel 45 Minuten (Ausnahmen sind 30 Minuten oder 60 Minuten). Mit der Therapiefrequenz legt der Arzt, die Anzahl der in einer Woche stattfindenden Therapieeinheiten fest (z. B. 1 - 2 x pro Woche). Die Gesamtdauer einer Therapie wird in Zusammenarbeit der Therapeuten, des Arztes und der Patienten/Eltern festgelegt und richtet sich nach dem Störungsbild und der Kooperation des Patienten zur Therapie.
  • Ort der Therapie
  • In der Regel erfolgt die Therapie in unseren Praxisräumen. Bei einem ärztlich verordneten Hausbesuch, kommen unsere Therapeuten auch zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim.
  • Termine/Absagen
  • Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung bei uns, Ihre möglichen freien Termine/Zeiten für die Therapie an. Je flexibler Sie die möglichen Therapiezeiten angeben, um so schneller kann ein passender freier Termin gefunden werden.
    Bitte beachten Sie, dass unsere Termine jede Woche zur gleichen Zeit stattfinden werden (Ausnahmen sind Urlaub oder Krankheit des Patienten bzw. Therapeuten). Diese Thermine gelten auch für Folgeverordnungen.

    Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen in jedem Fall mindestens 24 Stunden vorher per Telefon oder auf dem Anrufbeantworter im Büro oder per WhatsApp an unsere Therapeuten erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Terminabsagen erstellen wir eine Ausfallrechnung. Wir bieten unseren Patienten auch sogenannte Springertermine an. Das sind Termine, die von anderen Patienten rechtzeitig abgesagt wurden und damit die Möglichkeit eröffnen, anderen Patienten einen Zweittermin bzw. Ausweichtermin zu geben.

    Sollte Ihr fester Termin nicht mehr in Ihren Alltag passen, so sprechen Sie Ihren Therapeuten rechtzeitig darauf an, um eine Lösung zu finden. Bitte bedenken Sie, dass ein zeitnaher Therminwechsel oftmals nicht direkt möglich ist.
  • Erster Termin in der Praxis
  • Wir haben 5 zur Verfügung stehende Parkplätze rund um unsere Praxis, diese sind mit einer "Eule" gekennzeichnet. Der Eingang der Praxis liegt auf der Rückseite des Hauses. Bitte warten Sie vor den Praxisräumen, der Therapeut holt Sie zu Behandlungsbeginn in die Praxis.

    Die Bushaltestelle Südkampweg ist ca. 8 Minuten fußläufig entfernt.

    Bitte bringen Sie, die vom Arzt ausgestellte Verordnung zur logopädischen Therapie (falls vorhanden, Ihre Zuzahlungsbefreiung) und eventuell vorhandene Berichte des Arztes zum Grund der Therapie mit. Bei Therapiebeginn mit Ihrem Kind, denken Sie bitte an das U-Heft.

    In der ersten Therapieeinheit wird eine Anamnese (Erstgespräch) erstellt. Wir führen mit Ihnen ein Gespräch zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes, der Krankheitsgeschichte, Ihre eigenen Beobachtungen und Ihre Erwartungen an die Therapie. Danach erfolgt der logopädische Befund, je nach Störungsbild, mittels Diagnostik werden die Sprach-, Sprech- und Stimmleistung, sowie die Wahrnehmungsfähigkeiten und die motorischen Fähigkeiten geprüft. Daraus erstellen unsere Therapeuten Ihren individuellen Behandlungsplan.

    Nach jeder Therapieeinheit werden die Eltern über den Inhalt der Therapiestunde informiert und es wird besprochen, wie zu Hause geübt werden kann.
  • Weiterverordnung der Therapie
  • Zur vorletzten Stunde der aktuellen Verordnung erhält der Arzt bei Bedarf einen Therapiebericht, mit einer prognostischen Einschätzung. Ihr Therapeut weist Sie auf die Notwendigkeit einer neuen Verordnung hin. Auf Grundlage des Berichtes entscheidet der Arzt, ob Sie eine neue Verordnung erhalten. Sie haben somit in der Regel 14 Tage Zeit, eine neue Folgeverordnung bei Ihrem Arzt zu besorgen. Sollten Sie keine neue Verordnung erhalten, denken Sie bitte daran, uns zu informieren und die Termine abzusagen.

 
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne zu unseren Bürozeiten an!