Wichtige Patienteninformation

04. Januar 2021

Neue Heilmittelverordnung bringt neue Formulare


Am 1. Januar 2021 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten.
In diesem Zuge gibt es auch neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen.
Ab sofort müssen Heilmittelverordungen zwingend auf diesen neuen Vordrucken ausgestellt werden. Nur dann dürfen wir mit Ihrer logopädischen Behandlung starten.
Bereits angefangene /ausgestellte Verordnungen behalten natürlich ihre Gültigkeit und brauchen nicht neu ausgestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter  05151-8208866 an uns.